Arbeiten in der Schweiz

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem EU-Land können Sie in der Schweiz auf einfache Weise eine Beschäftigung aufnehmen. Im Rahmen einer Stellenvermittlung unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Formalitäten.

Erleichterte Verfahren für Bürgerinnen und Bürger aus der EU

Bürgerinnen und Bürger aus der EU haben grundsätzlich das Recht, in der Schweiz während 90 Tagen pro Jahr zu arbeiten. Die Aufenthaltsbewilligung für diese Form der Erwerbstätigkeit erhalten Sie direkt von der Stellendienst Schweiz AG zugestellt. Bürgerinnen und Bürger der EU-17/EFTA-Statten können auch länger in der Schweiz arbeiten. Sie können auf dem Einwohneramt eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, indem sie den unterzeichneten Arbeitsvertrag vorweisen. Die Aufenthaltsbewilligung ist dann gleichzeitig auch die Bewilligung zum Arbeiten. Für Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten gelten teilweise abweichende Bedingungen. Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt einen Teil seines Lohnes in die Sozialversicherungen ein. Damit entsteht ein entsprechender Versicherungsschutz zum Beispiel für Unfälle, Invalidität, Arbeitslosigkeit etc. Eine private Versicherung für den Fall einer Krankheit ist in der Schweiz Pflicht. Die Versicherungsprämie muss unabhängig vom Lohn separat bezahlt werden. Sind Sie an eine Anstellung in der Schweiz interessiert? Setzen Sie sich mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne.

Die Stellendienst Schweiz AG koordiniert im Rahmen einer erfolgten Stellenvermittlung sowohl Ihre laufenden Arbeitseinsätze als auch den gesamten administrativen Prozess, für den Erhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Aufenthaltsbewilligungen. Auch bei der Organisation einer geeigneten Unterkunft sind wir Ihnen gerne behilflich.

Beratung und Unterstützung rund ums Arbeiten und Wohnen

Arbeitsvertrag / Einsatzvertrag: Koordination des Arbeitseinsatzes

Die Stellendienst Schweiz AG sucht für Sie nach offenen Stellen über das firmeneigene Kundennetzwerk und anderweitigen Informationsplattformen. Sobald die passende Stelle gefunden wurde, planen und koordinieren wir kostenlos den gesamten Einsatz für Sie.
Damit wir jederzeit auf dem neusten Stand der allgemeinverbindlich erklärten
Gesamtarbeitsverträge GAV sind und wir die Arbeitsverträge/Einsatzverträge entsprechend anpassen können, arbeiten wir eng mit den kantonalen Ämtern für Wirtschaft und Arbeit sowie mit dem SECO Bern und den Gewerkschaften zusammen.

Bei einer Vermittlung durch die Stellendienst Schweiz AG beantragen wir für Sie die notwendige Bewilligung B-EG/EFTA (ab 1. Jahr) oder L-EG/EFTA. (weniger als ein Jahr).

Gesetzesgrundlage
Mit Inkrafttreten des bilateralen Abkommens am 1. Juni 2002 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union EU sowie der Europäischen Freihandelszone EFTA über den freien Personenverkehr ist für die betreffenden ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitgehend berufliche Mobilität gewährleistet.

Die wichtigsten Bewilligungen

Daueraufenthaltsbewilligung B-EG/EFTA

  • 5 Jahre gültig, kann verlängert werden.
  • für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, mit Gültigkeit > 1 Jahr.
  • Anspruch auf Familiennachzug.
  • geografische und berufliche Mobilität.

Kurzaufenthaltsbewilligung L-EG/EFTA

  • wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von weniger als 1 Jahr erteilt.
  • Geltungsdauer = Dauer Arbeitsvertrag.
  • Verlängerung/Erneuerung der Bewilligung möglich, ohne das Land verlassen zu müssen.
  • Anspruch auf Familiennachzug.
  • geografische und berufliche Mobilität.

Bewilligung C-EG/EFT

  • Wird nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren erteilt.
  • Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und ist nicht an Bedingungen geknüpft.

Interesse geweckt?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Stellendienst Schweiz AG
Gerliswilstrasse 44
6020 Emmenbrücke

Tel +41 41 464 00 00
Fax +41 41 464 00 01

info@sdschweiz.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 | 13:30 – 18:00